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Hammelrath: „Zum Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Machenschaften: Internetverlosungen müssen verboten bleiben” :

Landespolitik

„Verlosen statt Verkaufen” – das scheint der neueste Trend, insbesondere auf dem
Immobilienmarkt, zu sein. Immer häufiger hören und lesen wir über Internetverlosungen von Traumimmobilien, Luxusautos und -booten etc. im Ausland, wie zum Beispiel in Österreich, Mallorca oder den USA. Viele fragen sich nun, ob solche Verlosungen überhaupt rechtlich zulässig sind – immerhin handelt es hierbei sich um „Glücksspiele”.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Helene Hammelrath schaffte mit ihrer Kleinen Anfrage an die
nordrhein-westfälische Landesregierung Klärung und sieht ihre Position bestätigt: Die
Durchführung von, und die Teilnahme an, solchen Verlosungen in Deutschland muss verboten bleiben – zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor potentiellen kriminellen Machenschaften der Losverkäufer.

„Glücksspiele sind rechtlich gesehen Gewinnspiele, bei denen man durch Zufall gewinnt und für deren Teilnahme man Geld zahlen muss”, erläutert die SPD-Politikerin. „Solche Spiele sind erlaubt – aber nur bei bestimmten Veranstaltungen, zum Beispiel beim Volks- oder Schützenfest, auf dem Jahrmarkt oder der Kirmes. Glücksspiele im Internet sind jedoch laut Gesetz rechtswidrig und verboten, in der Regel sogar strafbar: Die Beteiligung kann mit einer Freiheitsstrafe mit bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Begründet wird dies u.a. mit dem Schutz vor Betrug sowie dem Schutz vor übereilten und ungeprüften Kaufentscheidungen.

Diese Argumentation ist schlüssig, denn Internetverlosungen dienen allein dem Zweck, einen
hohen Gewinn erzielen. Die Einnahmen aus dem Losverkauf gehen auf Treuhandkonten; sobald eine festgesetzte Zahl von Losen verkauft ist, findet unter Aufsicht eines Notars die Ziehung statt. Sollten nicht genügend Lose abgesetzt werden, erhalten die Loskäufer unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr ihren Einsatz zurück. Das bedeutet: Die Veranstalter veräußern Angebote zu überteuerten Preisen, die in keinem Verhältnis zum realen Wert stehen. Allein die Anzahl der Teilnehmer an dem Gewinnspiel – und damit die Höhe der Teilnehmerbeträge insgesamt – bestimmt den Wert eines Angebots, nicht die Qualität der Ware.

Dabei haben die Veranstalter leichtes Spiel: Denn die potentiellen Gewinner machen sich nicht die Mühe, die 'Objekte ihrer Begierde' näher zu begutachten. Wer reist schon von Hamburg aus ans Mittelmeer, um sich von dem Zustand, oder gar der Existenz, einer im Internet angebotenen Yacht zu überzeugen? Wer durchquert Deutschland von a nach b, um sich ein Auto oder Haus anzuschauen? Angesichts der geringen Loskosten – zum Beispiel 49,00 Euro für ein Traumhaus in der Karibik – und der ohnehin vagen Gewinnchance, würde sich dieser Aufwand für die Spieler schlichtweg nicht lohnen. Den Verlust ihres Einsatzes nehmen ohnehin viele schon im Vorfeld billigend in Kauf.

Gerade hier liegen erheblichen Potentiale für kriminelle Machenschaften: Anbieter können
Phantasieprodukte präsentieren, die es überhaupt nicht – oder zumindest so – nicht gibt.
Eine weitere Gefahr sehe ich darin, an einer Verlosung teilzunehmen, ohne sich gefragt zu haben, ob man das, was man dann – vielleicht – bekommt, überhaupt finanziell unterhalten kann oder wirklich ernsthaft will. So macht sich der möglich künftige Yacht-Besitzer meist keine Vorstellung über die enormen Unterhaltungskosten und der künftige Eigner eines großen Hauses nicht über die Liegenschaftskosten. Stellen sie später fest, dass das neue Eigentum 'mehrere Nummern zu groß geraten ist', können die aufzubringenden Investitionen im schlimmsten Fall sogar zu ihrer Insolvenz führen.

Ich denke, dass letztlich Spieltrieb und Lust am 'Schnäppchen-Jagen' bei den Teilnehmern an
einer Internetverlosung überwiegen, also die Hoffnung, etwas 'fast geschenkt' zu bekommen. Und da sie sich bewusst sind, dass ihr 'Einsatz' mit größter Wahrscheinlichkeit ohnehin verloren sein wird, verzichten sie auch auf eine eingehende Prüfung des Angebots. Damit wird einer objektiven Preis-Leistungsabschätzung der Boden entzogen und abstruse Summen werden gehandelt.

Dies kann aber bei zunehmender Verbreitung zu einer erheblichen Schädigung der Marktstrukturen führen. Daher ist es richtig, dass der Gesetzgeber Internetverlosungen nicht erlaubt: Zum Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Machenschaften, zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs und zur Vermeidung einer 'Verwilderung der Sitten'“, so Helene Hammelrath abschließend.

 

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